Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Grund- und Weiterbildungslehrgänge Segelkunstflug

Bayern DoSi (Doppelsitzer-Wettbewerb)

Mit der Buchung eines Lehrgangs/Wettbewerbs über diese Plattform/Webseite werden diese
Teilnahmebedingungen des Förderverein Segelkunstflug Bayern e.V. ausnahmslos akzeptiert.

Stand: JAN2024

Achtung: Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund besonderer Umstände Lehrgänge und/oder Wettbewerbe auch kurzfristig abgesagt werden müssen.
Für diesen Fall wird versucht die Entscheidung bis möglichst eine Woche vor Lehrgangsbeginn/Wettbewerbsbeginn herbeizuführen.

Der Übersicht wegen wurden die verschiedenen Inhalte der Teilnahmebedingungen in aufklappbare („spoiler“) gefasst.

Organisatorische Bedingungen

Voraussetzung ist/sind

  • dass erst nach erfolgreichem Einzug der Teilnahme-/Anmeldegebühr sowie der zuvor erfolgreich durchgeführten Online-Anmeldung (alle relevanten Daten) eine offizielle Anmeldebestätigung ergeht,
  • dass bei nicht erfolgreicher Zahlung der Teilnahme-/Anmeldegebühr ein Verlust des Kursplatzes/Wettbewerbsplatzes möglich ist,
  • die vorzugsweise Anmeldungsannahme von ganzwöchigen Teilnehmern, vor Tagesgästen (gilt nicht für Wettbewerbe).
  • Die Veranstalter behalten sich sowohl bei Lehrgängen als auch bei Wettbewerben vor, abweichend vom Anmeldeeingang, die Teilnehmenden selbst zu priorisieren und die Anmeldeeingänge entsprechend zeitlich unterschiedlich zu bestätigen oder nicht zu bestätigen. Dies hängt u.a. davon ab, dass bei Lehrgängen dem Austragungsverein-/Flugplatz ein gewisses Teilnehmerkontingent als Entgegenkommen zugestanden wird. Bei Wettbewerben hat dies den (ähnlichen) Hintergrund, dass Personen, die bspw. Segelflugzeuge zur Benutzung für alle zur Verfügung stellen oder Schleppflugzeuge mit bringen, in der Anmeldereihenfolge priorisiert werden, auch wenn deren Anmeldung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte.

Persönliche Teilnahmebedingungen

Voraussetzung ist/sind

  • eine gültige Lizenz LAPL(S)/SPL,
  • die fortlaufende Flugerfahrung gem. SFCL.160 a),
  • mind. 120 Starts oder 30 Flugstunden als PIC nach Erhalt der Lizenz gem. SFCL.200 b) (2) i),
  • bei Weiterbilder: Lizenzeintrag für Aerobatics (S) oder Flugbucheintrag nach SFCL.200 b) oder c)
  • ein gültiges Medical,
  • keine bekannten gesundheitlichen Probleme, die eine Risikoerhöhung für die Teilnahme am Kurs/Wettbewerb bedeuten,
  • der Betrieb der Flugzeuge nur innerhalb der im Flug- und Betriebshandbuch angegebenen Betriebsgrenzen,
  • die Befolgung der einschlägigen Regeln für den sicheren Flugbetrieb, sowie die Anweisungen des Lehrgangs-/Wettbewerbsleiters und sonstige, insbesondere sicherheitsrelevante Anweisungen,
  • die Anerkennung, dass sicherheitsrelevante Anordnungen und Entscheidungen durch das Lehrgangs-/Wettbewerbsteam bindend sind,
  • dass die Veranstalter sich das Recht einer Absage oder eines Abbruches vorbehalten, sofern unvorhergesehene Umstände dies als notwendig erscheinen lassen,
  • der Vorbehalt des Veranstalters Teilnehmer, bei Vorfällen von grober Fahrlässigkeit vom Kurs/Wettbewerb auszuschließen und nach Hause zu schicken,
  • dass ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung nicht besteht (z.B. bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl),
  • dass kein Anspruch auf Teilnahme besteht, da die Anzahl der Teilnehmer beschränkt ist,
  • dass die Geltendmachung von Ersatzansprüchen des Teilnehmers gegenüber den Veranstaltern bei Absage, Kursausschluss oder Abbruch des Lehrgangs/Wettbewerbs ausgeschlossen ist,
  • dass für die Teilnehmer Einverständnis besteht, gegenüber den Veranstaltern und deren Erfüllungsgehilfen auf Schadenersatzansprüche wegen leicht fahrlässig verursachter Sachschäden zu verzichten,
  • dass die Teilnehmer im Kasko-Schadenfall die Selbstbeteiligungen gem. der einzusehenden Versicherungsunterlagen zu zahlen haben,
  • die Mitgliedschaft im Förderverein Segelkunstflug Bayern e.V. und (nicht zwingend bei Wettbewerben – Bayern-DoSi – siehe spezielle Regelung in der Ausschreibung),
  • ggf. eine Kurzmitgliedschaft in dem jeweiligen ausrichtenden Partnerverein (nicht zwingend bei Wettbewerben – Bayern-DoSi – siehe spezielle Regelung in der Ausschreibung),
  • Voraussetzung für die Teilnahme an Wettbewerben (z.B. Bayern-DoSi) ist die alte Kunstflugberechtigung gem. FCL.800 VO (EG) Nr. 1178/2011 oder die neue Kunstflugberechtigung SFCL.200 c) VO (EG) Nr. 2020/358 (Kunstflug-Fortgeschrittenenrechte). Kunstflug-Basisrechte gem. SFCL.200 b) reichen nicht aus.

Benutzung Flugzeuge

Voraussetzung ist/sind

Im Falle von Grund- und Weiterbildungslehrgängen

  • die Mitgliedschaft jeweils in dem Förderverein (Halter), der das Flugzeug stellt,
  • oder soweit keine Mitgliedschaft im Halterverein besteht, ein Chartervertrag mit dem jeweiligen Halter des Flugzeuges,
  • dass manche Flugzeuge nur mit den zusätzlichen Ausübungsvoraussetzungen des jeweiligen Halters geflogen werden können:

Dies sind derzeit für:
SZD-59 Acro (D-4559) > Leistungsabzeichen Bronze, Typeneinweisung
MDM Fox (D-6999) > Leistungsabzeichen Silber, Typeneinweisung

Im Falle von Wettbewerben

  • nicht garantiert werden kann, dass durch den Veranstalter ein Flugzeug zur Teilnahme zur Verfügung gestellt wird (ggf. Hinweise bei der Ausschreibung),
  • der/die Teilnehmer/in sich grundsätzlich selbständig um ein eigenes Wettbewerbsflugzeug kümmert, folglich sein eigenes Flugzeug mitbringt oder sich um eine Benutzung eines Flugzeuges eines anderen Teilnehmers bemüht.

Spezielle Bedingungen, Kosten/Gebühren Grund- und Weiterbildungslehrgänge

Voraussetzung ist/sind

  • die Abrechnung mittels SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Mandat),
  • dass ohne SEPA-Lastschriftverfahren keine Teilnahme möglich ist,
  • die nicht mit anderen Leistungen verrechenbare Teilnahmegebühr von 170 EUR für die Lehrgangswoche, im Falle von nur teilweiser Anwesenheit eine Tagespauschale von 50 EUR / Tag, max. jedoch 170 EUR,
  • die Abrechnung der weiteren Kosten der Teilnehmer (z.B. Schlepps, Mitgliedschaften, Verpflegung gem. Aufwand, etc.) auch mittels SEPA-Lastschrift,
  • die Abrechnung von darüberhinausgehenden Leistungen für Weiterbilder,
  • dass folgende Stornoregelung gilt: Bei einer Absage bis 2 Wochen vor dem Lehrgangsbeginn werden 50 EUR danach 100 EUR einbehalten,
  • dass der Einzug der weiteren Teilnehmergebühren nach Lehrgangsende im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt, wobei versucht wird nicht entstandene Kosten den Teilnehmern im Falle einer teilweisen oder gänzlichen Beendigung vor Abschluss des Lehrgangs (z.B. wetterbedingt) zurückzuerstatten,
  • dass Teilnehmer, die NICHT aktives Mitglied in einem LVB-Verein sind, aus Versicherungsgründen während des Lehrganges und bis zum Ende des Kalenderjahres (31.12.) als aktives Mitglied in den LVB aufgenommen werden. (Einmaliger Betrag, variiert je nach Alter und Mitgliedschaft in einem nicht bayerischen, aber dem DAeC angehörigen Verein zwischen ca. 18 und 67 EUR,
  • dass die Entsprechenden Kosten für Flugzeugcharter und F-Schlepps selbst zu tragen sind. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Flugzeughalters bzw. F-Schlepp-Anbieters.

Spezielle Bedingungen, Kosten/Gebühren Bayern DoSi (Doppelsitzer-Wettbewerb)

Voraussetzung ist/sind

  • die Teilnahmegebühr gem. der Ausschreibung auf das in der Ausschreibung angegebene Konto zu überweisen,
  • dass nur mit der beglichenen Teilnahmegebühr die Teilnahme durch den Veranstalter bestätigt werden kann,
  • keine Teilnahmebestätigung erfolgt, wenn nicht bei der Online-Anmeldung bereits das Flugzeugmuster einschl. des dazugehörgen Kennzeichens korrekt angegeben wurde,
  • die Bestätigung der Anmeldung nach Anmeldungseingang und/oder Überweisungseingang der Meldegebühr,
  • die nicht mit anderen Leistungen verrechenbare Teilnahmegebühr für den Wettbewerb,
  • die Abrechnung der weiteren Kosten der Teilnehmer (z.B. Schlepps, ggf. Mitgliedschaften, Verpflegung gem. Aufwand, etc.) wird vor Ort direkt am Veranstaltungsbeginn mittels Essens-/Schleppmarken (ggf. in BAR) beglichen,
  • dass folgende Stornoregelung gilt: Bei einer Absage bis 2 Wochen vor Wettbewerbsbeginn werden 30 % der Teilnahmegebühr, danach 60 % einbehalten,
  • dass die Entsprechenden Kosten für Flugzeugcharter und F-Schlepps selbst zu tragen sind. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Flugzeughalters bzw. F-Schlepp-Anbieters.

Die jeweiligen Gebühren sind der gültigen Ausschreibung zu entnehmen.
Aufgrund der aktuellen Preisentwicklung im Energiesektor (insbesondere Kraftstoff, Gas, etc.) können die Gebühren in der Ausschreibung (insbesondere die F-Schlepp-Pauschalen) nicht garantiert werden. Mit einer kurzfristigen Anpassung muss jederzeit gerechnet werden. Der Veranstalter ist jedoch bemüht die Kosten für alle Teilnehmenden so gering wie möglich zu halten.